von Helga Segatz
Das neue Meldegesetz, das am 28. Juni 2012 von der schwarz-gelben Koalition mit den Stimmen von 30 Abgeordneten verabschiedet wurde, erlaubt es den Einwohnermeldeämtern persönliche Daten von Bürgern gegen Entgelt an Adresshändler und Firmen weiterzugeben. Dagegen kann man, wie auch schon früher, vorbeugend Widerspruch einlegen. Dieser gilt aber zukünftig nicht, wenn Adresshändler und Firmen vom Amt bereits vorhandene Daten bestätigen oder aktualisieren lassen wollen.
Wenn Sie wollen, können Sie sich von Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt einen sog. „Antrag auf Speicherung von Ăśbermittlungssperren“ zuschicken lassen und damit vorbeugend Widerspruch einlegen, bevor der Bundesrat endgĂĽltig darĂĽber entscheidet.
MĂĽnchner klicken hier: Speicherung Ăśbermittlungssperren
Der Antrag ist an das zuständige Einwohnermeldeamt zu schicken.